BEITRÄGE und GEBÜHREN
1. ALLGEMEINES
Vereinsbeiträge sind eine Bringschuld.
Unsere Beiträge sind wie folgt fällig:
Jahresbeiträge bis zum 31. März
Liegeplatzgebühren bis zum 30. April
Kranen/Strom bis zum 30. Juni
Winterlagergebühren bis zum 30. November
Alle Beiträge und Gebühren sind grundsätzlich durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zu bezahlen.
Für Beiträge/Gebühren, die trotz Erinnerung 3 Monate nach Fälligkeit nicht eingegangen sind, werden Verwaltungskosten in Höhe von € 5,00 berechnet. Nach dreimaliger fruchtloser
Mahnung droht der Ausschluss aus der SVC !
2. BEITRÄGE
Jahresbeitrag für Erwachsene (ab 18. Lebensjahr) | € 140,00 |
Ehepartner | € 70,00 |
*) Kinder und Jugendliche (bis 18. Lebensjahr) | € 50,00 |
Familienbeitrag: | |
1. Mitglied (Ehemann o. -frau) | € 140,00 |
2. Mitglied (dto.) | € 70,00 |
Kind bis 18. Lebensjahr | € 20,00 |
*) Beitragsermäßigungen (Jugendlichenbeitrag € 50,00) sind auf Antrag für jugendliche Erwachsene über 18 Jahre möglich, die sich im Studium/Ausbildung/Wehrdienst befinden, max. bis zur Vollendung des 27.Lebensjahres. Ein schriftlicher Nachweis ist bis zum 31.03.eines jeden Jahres unbedingt erforderlich! |
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