BEITRÄGE und GEBÜHREN

 

 

1. ALLGEMEINES

 

   Vereinsbeiträge sind eine Bringschuld.

   Unsere Beiträge sind wie folgt fällig:

 

            Jahresbeiträge                           bis zum 31. März

            Liegeplatzgebühren                  bis zum 30. April

            Kranen/Strom                            bis zum 30. Juni

            Winterlagergebühren               bis zum 30. November

 

Alle Beiträge und Gebühren sind grundsätzlich durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zu bezahlen.   

   

Für Beiträge/Gebühren, die trotz Erinnerung 3 Monate nach Fälligkeit nicht eingegangen sind, werden Verwaltungskosten in Höhe von € 5,00 berechnet. Nach dreimaliger fruchtloser 

Mahnung droht der Ausschluss aus der SVC ! 

 

2. BEITRÄGE

 

Jahresbeitrag für Erwachsene (ab 18. Lebensjahr) € 140,00
Ehepartner  € 70,00
*) Kinder und Jugendliche (bis 18. Lebensjahr) € 50,00 
   
Familienbeitrag:  
1. Mitglied (Ehemann o. -frau) € 140,00
2. Mitglied (dto.) € 70,00
Kind bis 18. Lebensjahr € 20,00
   

*) Beitragsermäßigungen (Jugendlichenbeitrag € 50,00) sind auf   

Antrag für jugendliche Erwachsene über 18 Jahre möglich, die 

sich im  Studium/Ausbildung/Wehrdienst befinden, max. bis 

zur Vollendung des 27.Lebensjahres. Ein schriftlicher Nachweis

ist bis zum 31.03.eines jeden Jahres unbedingt erforderlich!