Bekanntmachung für Seefahrer 24/20WSA Tönning, 30.03.2020
Deutschland.Nordsee.Deutsche Bucht.Innere Deutsche Bucht, Nordsee, Sportboothäfen an der Nordseeküste Schleswig-Holsteins bis auf weiteres geschlossen
aktuell veröffentlicht: | ja |
Karte(n): | 103 |
Geografische Angabe in: | WGS 84 |
Geografische Lage: | Schleswig-Holsteinische Nordsee-Küste sowie Inseln und Halligen |
Zeit der Ausführung: | Ab sofort, bis auf weiteres |
Gültig von: | 27.03.2020 |
Gültig bis (einschl.): | 30.04.2020 |
Angaben: |
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) des Landes Schleswig- Holstein hat soeben verfügt, dass sämtliche Sportboothäfen bis auf weiteres in Schleswig- Holstein geschlossen sind. Das bezieht sich nunmehr auf die Sportboothäfen an der gesamten Nord- und Ostseeküste.
Das heißt im Einzelnen:
Übernachtungen in Sportboothäfen sind verboten.
Gastlieger in Sportboothäfen sind unzulässig.
Sämtliche Versorgungseinrichtungen, wie sanitäre Einrichtungen, Strom, Wasser sind geschlossen und nicht verfügbar.
Ein Ein- oder Auslaufen von Booten in oder aus Sportboothäfen ist nicht zulässig.
Winterlagerarbeiten sind nur im Rahmen der geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung zulässig, d.h. außerhalb von Vereinsaktivitäten und ohne Zusammenkünfte z.B. in Winterlagerhallen.
Gemeinschaftliche Winterlageraktionen, z.B. zum Kranen sind unzulässig.
Gewerbliche Arbeiten in Sportboothäfen sind unter Beachtung der Kontaktvermeidungsregeln zulässig.
Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen erlassen.
|
Quelle: WSV.de / ELWIS
Bekanntmachungen für Seefahrer
https://www.elwis.de/DE/dynamisch/BfS/index.php
Infos zum Sportboothafen Kiel