Erlaubnis nur zum "gewerblichen Abkranen" und der Überführung in unseren Jachthafen unter strengen Auflagen

Liebe SVC-Mitglieder!

 

Der SVC-Yachthafen ist weiter gesperrt.

 

Liegeplatzinhaber dürfen ihre Boote dennoch vom Winterlager in den Yachthafen bringen. Die Besatzung ist dabei auf zwei Personen beschränkt. Das Segeln vom SVC-Yachthafen aus,  etwa für einen „Schlag vor der Haustür“,  ist zur Zeit bis zum 6. Mai verboten.

 

Die Boote müssen am Liegeplatz im Yachthafen sicher festgemacht werden und die Liegeplatzinhaber müssen das Yachthafengelände unverzüglich durch das Außentor verlassen.

 

Das Tor ist wieder zu verschließen. Dafür dient der Schlüssel, den alle Liegeplatzinhaber u.a. für den Mastenkran und ggf. für die Winterlager-Türen erhalten haben. Beim Kranvorgang selbst dürfen Vereinsmitglieder n i c h t mithelfen. Es ist ausdrücklich nur

 

die gewerbliche (aufpreisfällige) Kranung erlaubt, nicht aber ein gemeinschaftliches zu Wasser bringen der Boote.

 

Im Yachthafen sind Sicherheitshinweise zum Infektionsschutz strikt zu befolgen.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich unser Yachthafen in einer von Spaziergängern viel besuchten Lage befindet. Wer gegen die Anordnungen verstößt und damit möglicherweise das Infektionsschutzgesetz oder die Allgemeinverfügungen des Landkreises Cuxhaven und der Stadt Cuxhaven verletzt, trägt persönlich die rechtlichen Konsequenzen.

 

Der SVC-Vorstand haftet ausdrücklich n i c h t für etwaiges Fehlverhalten der Liegeplatzinhaber.

 

Der Yachthafen und die Boote dürfen bis zum 6. Mai n u r  in dringenden Notfällen betreten werden. Das heißt: wenn Gefahr für das Boot im Verzug ist.

 

Jeder Lieger im SVC-Winterlager trifft natürlich selbst die Entscheidung, ob er sein Boot unter diesen erschwerten Bedingungen zu Wasser haben will. Der Takelmeister bittet um entsprechende Benachrichtigung.

 

Um die behördliche Erlaubnis zum gewerblichen Abkranen habe ich mich vor allem deshalb bemüht, weil nicht alle SVC-Boote innerhalb kürzester Zeit zu Wasser gebracht werden können, wenn wir nach dem 6. Mai wieder segeln dürfen.

 

Und das wollen wir alle hoffen!

 

Jörn Pietschke, Erster Vorsitzender Seglervereinigung Cuxhaven    

 

 

Cuxhaven, 22.4.20