Freizeitsegeln wieder zulässig!


„Nicht alle Fragen im Zusammenhang mit Corona werden überall gleich interpretiert“, stellt Landrat Kai- Uwe Bielefeld fest und beendet damit nach Klärung der offenen Fragen durch das Niedersächsische Sozialministerium die im Landkreis geführten Diskussionen zur Möglichkeit, in diesen Tagen auch Seglerhäfen benutzen zu dürfen. „Diese Anlagen können wieder genutzt werden“, so lautet die klare Aussage aus dem Kreishaus.

 

Nach einer entsprechenden Überprüfung sieht das Niedersächsische Sozialministerium Seglerhäfen nicht als Bereiche an, deren Betreten nach der Landesverordnung als private Sportanlage untersagt ist. „Die entsprechende Rückmeldung aus Hannover erreichte uns heute (29.4.) Vormittag“, berichtet der Landrat.

 

„Nach Vorliegen der von uns erbetenen Klarstellung des Niedersächsischen Sozialministeriums zum Segelsport lässt sich die bisherige Auffassung relativieren. Ab sofort werden Segelhäfen im Sinne der Verordnung nicht mehr als zu schließende Sportstätten angesehen, wenn es lediglich darum geht, das Boot von dort aus ins Wasser zu lassen. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen im Sinne des § 2 der Verordnung, wie Personenzahl und Abstandsregelung, sind gleichwohl einzuhalten. Das gilt auch beim An- und Ablegen. Seitens des Landkreises werden unter diesen Voraussetzungen auch alle Handlungen, die zur Herstellung bzw. Erprobung der Seetüchtigkeit des Bootes dienen, als zulässig angesehen. Alle darüber hinausgehenden Vereinsaktivitäten bleiben jedoch weiterhin nicht erlaubt“, so jetzt die klare Aussage des Landrats.

 

Jörn Pietschke begrüßt als Erster Vorsitzender der SVC  diese Klärung und stellt für unseren Segelverein fest, dass wir weiterhin das Aussentor verschlossen halten. Dies geschieht auch, um unserer Hafenmeisterin keine zusätzliche Arbeit zu bereiten, wenn Außenstehende unser Vereinsgelände betreten. Für die vom Landkreis  erlaubten Testfahrten gilt: Segler und Motorbootfahrer kehren danach auf ihren Liegeplatz im Yachthafen zurück und laufen bitte (vorerst) keine anderen Yachthäfen an. Der SVC-Yachthafen bleibt  für Gäste gesperrt und ist weiterhin n u r für SVC-Mitglieder geöffnet.